5 verbreitete Irrtümer über die Stichprobeninventur

Einmal im Jahr verlangt der Gesetzgeber die Aufstellung einer Bilanz von Unternehmen. Im Zuge dessen heißt es für jedes Lager: messen, wiegen, zählen, damit die Lagerbestände mit dem korrekten Wert in der Bilanz erfasst werden. Statt einer Vollinventur erlaubt der Gesetzgeber auch eine Stichprobeninventur. Doch nach wie vor gibt es Vorbehalte gegen diese effiziente Form der Inventur. Unsere Experten haben einmal die fünf größten Irrtümer zusammengetragen und erläutert, warum es sich um Irrtümer handelt.

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